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VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40014 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht; Enlastungstunnel Starnberg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 A 07.40013
Entlastungstunnel Starnberg der Bundesstraße 2 darf gebaut werden
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40014
Wegen der Gründe wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 9. Juli 2008 im Hauptsacheverfahren (Az. 8 A 07.40013), mit dem der Senat die Anfechtungsklage des Antragstellers abgewiesen und die Revision nicht zugelassen hat, Bezug genommen.
- VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40025
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht; …
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 7. Mai 2007 (Az. 8 AS 07.40014) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. - VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40026
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht; …
Die Antragstellertragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung ihres Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 7. Mai 2007 (Az. 8 AS 07.40014) nach Maßgabe ihres Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung tragen sie gesamtschuldnerisch die Kosten ihres Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. - VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40027
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht; …
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 7. Mai 2007 (Az. 8 AS 07.40014) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. - VGH Bayern, 09.07.2008 - 8 AS 07.40028
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Fernstraßenrecht; …
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bis zur Abtrennung seines Verfahrens durch Beschluss des Senats vom 7. Mai 2007 (Az. 8 AS 07.40014) nach Maßgabe seines Anteils am Gesamtstreitwert; für die Zeit nach der Abtrennung trägt er die Kosten seines Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.